Allgemeine Geschäftsbedingungen

ÖSTERREICHISCHE BAUTECHNIK VEREINIGUNG

ÖSTERREICHISCHE BAUTECHNIK VERANSTALTUNGS GMBH

öbv

1 Geltungsbereich

 
Für alle Lieferungen und Leistungen der Österreichischen Bautechnik Vereinigung bzw. der Österreichischen Bautechnik Veranstaltungs GmbH (in der Folge kurz öbv genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, außer wenn im Einzelfall ändernde oder ergänzende Bedingungen mit der öbv vereinbart und schriftlich festgelegt wurden. Eine stillschweigende Zustimmung zu bzw. Anerkennung von anders lautenden Konditionen ist ausgeschlossen.

2 Vertragsabschluss und Rücktritt

  Jede Anmeldung bzw. Bestellung ist verbindlich. Die öbv verpflichtet sich, die Bestellungen des Bestellers bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen zu den publizierten Bedingungen anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die öbv zum Rücktritt berechtigt. Publikations-Bestellungen können nicht rückgängig gemacht werden und gemäß Auftrag gelieferte Produkte werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. (Die bestehenden Regelungen des KSchG werden dadurch nicht abgeändert). Stornos bei Veranstaltungen siehe Punkt 5.

3 Preise

 
Die Preisauszeichnung erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich exkl. USt. zuzüglich Nebengebühren (wie z.B. Verpackungsmaterial und Porto, Zustelldienstgebühren, Bankspesen, fremde Spesen und Forderungen, Handling sowie Vermittlungsgebühren,..) sowie gesetzlicher Abgaben (wie z.B. allfällige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe nach dem UStG, Werbeabgabe und Vertragsgebühren).

Vertragsgebühren sind bei Unterschrift des Vertrages fällig und zu entrichten. Eine Rückvergütung bei Stornierungen etc. kann nicht erfolgen. Wir gewähren produktabhängige Mengenrabatte. Sämtliche Rabatte werden nur bei direkter Auslieferung durch den Verkauf der öbv gewährt. Es wird nur der jeweils zutreffende höchste Einzelrabatt gewährt. Der Rabatt für Schulen ist an die Vorlage einer Bestellung mit dem Stempel einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht gebunden. Als Student wird je 1 Stück des gewünschten Regelwerkes gegen Vorlage des eigenen gültigen Studienausweises zum Schulrabatt (- 50 %) abgegeben. Die Regelwerke sowie Software sind keine Buchhandelsartikel. Für diese Artikel wird kein Buchhandelsrabatt gewährt. Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, dürfen zu Rabattpreisen bezogene Normen und andere Produkte nicht weitergegeben bzw. weiterverkauft werden.

Sollte sich ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behält sich die öbv ein Recht zur Korrektur vor. Die öbv wird in einem solchen Fall den Kunden umgehend nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder die öbv kann vom Vertrag zurücktreten.

4 Publikationen der öbv

 
Liefer- und Zahlungsbedingungen
 
Die öbv ist bemüht, alle Bestellungen umgehend zu bearbeiten. Sofern in der Bestellung nichts Gegenteiliges angegeben ist, werden die Publikationen komplett mit allen Teilen geliefert. Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt. Bei Bestellungen außerhalb des EU-Raumes erfolgt diese ausschließlich per Vorauszahlung. Hat der Kunde 30 Kalendertage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, erfolgen weitere Lieferungen nur per Vorauszahlung, weiters treten die Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger weiterer Voraussetzungen bedarf. Ab diesem Zeitpunkt werden Mahnkosten, gegebenenfalls die Kosten für Einschaltung eines Inkassobüros, sowie Verzugszinsen in der banküblichen Höhe verrechnet.

Bei Nichtangabe der UID-Nr. wird auch innerhalb der Europäischen Union die USt. auf der Rechnung ausgewiesen.

Bei Zahlungsverzug eines Kunden hat dieser den Ersatz der zweckmäßigen jeweils gültigen Sätze für Mahn- und Inkassospesen zu tragen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges von unserem Unternehmen der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen entsprechend in Sinne des §1 Abs. 1 Z 16 BWG konzessionierte Inkassounternehmen übermittelt werden. Die betriebene Forderung erhöht sich um die damit verbunden Kosten.

Es gelten 12 % p. a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung beträgt EUR 3,63.
 
Auftragsbestätigungen
 
Da nahezu alle der eingelangten Kundenbestellungen am selben Tag fakturiert und versandfertig gemacht werden, schickt die öbv generell keine Auftragsbestätigung.
 
Urheberrecht, Lizenzen
 
Regelwerke, Publikationen und Software der öbv sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die im Internet bzw. Intranet verfügbar gemachte Produktdatenbank als solche. Nachdruck, Vervielfältigung und/oder Aufnahme des Inhalts dieser Dokumente bzw. Daten auf oder in sonstige(n) Medien oder auf Datenträger (z. B. auch die Weiterleitung per E-Mail) sind nur mit Zustimmung gestattet (dies gilt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auch für innerbetriebliche Vervielfältigung). Gelten für einzelne Produkte abgeänderte Urheberrechte, so ist dies am jeweiligen Produkt gesondert vermerkt. Urheberrechtsverletzungen werden gerichtlich verfolgt, publiziert und Partnerorganisationen informiert.

Die Nutzung jeglicher seitens der öbv ggf. zum Download angebotenen Software unterliegt den geltenden Lizenzbedingungen des berechtigten Anbieters oder des jeweiligen Herstellers (Lizenzvertrag). Diese Bedingungen werden mit der entsprechenden Software als Datei übertragen oder sind beim Hersteller/berechtigten Anbieter der Software auf Anforderung erhältlich. Die Software kann nicht installiert werden, ohne dass der/die Nutzer/in zuvor die Bestimmungen des Lizenzvertrages akzeptiert.

Anfragen richten Sie bitte schriftlich an:
Österreichische Bautechnik Vereinigung
A-1040 Wien, Karlsgasse 5
E-Mail: office@bautechnik.pro
 
Eigentumsvorbehalt
 
Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung bleiben die von der öbv gelieferten Waren im Eigentum der öbv. Zur weiteren Sicherung tritt der Käufer sämtliche sich aus einem eventuellen Weiterverkauf der bestellten Waren ergebenden Forderungen an die öbv ab. Eine Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
 
Sorgfalt
 
Die von der öbv publizierten Informationen werden mit großer Sorgfalt erstellt und geprüft; dennoch können (u. a. auch aus technischen Gründen) Fehler nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche Publikationen der öbv erfolgen daher ohne Gewähr. Die öbv schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser entstehen, aus.
 
Download
 
Für den Erhalt eines Downloads benötigt der Kunde einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Werden die Artikel als Download bezogen, so ist dieser nur einmalig und über eine begrenzte Zeit von 5 Tagen nach Lieferung des Links möglich. Für den Download sind die Sicherheitseinstellungen des Browsers zu beachten.
 
Haftung, Schadenersatz, Haftungsausschluss, Gefahrenübergang
 
Die Haftung der öbv für die von ihm vertriebenen Produkte wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere haftet die öbv nur für Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der öbv verursacht wurden. Zudem wird die Höhe von Schadenersatzansprüchen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, mit dem Rechnungsbetrag der Ware begrenzt.

Keine Haftung wird übernommen
  • bei Verhältnissen, die eine Belieferung unmöglich machen, beispielsweise bei Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung), können wir keinen Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch gelten lassen.
  • dafür, dass Daten vollständig übertragen, richtig angezeigt und rechtzeitig transportiert werden.
  • dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind bzw. die Verbindung immer herstellbar ist.
  • für den Inhalt oder die Richtigkeit der zur Übermittlung an den Kunden von Dritten übernommenen Daten.
  • für Software, die als „Freeware“, „public Domain“ „demo-“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass das Internet weltweit abrufbar ist und trotz hoher Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der technischen Entwicklung und Möglichkeiten ein Missbrauch bzw. Zugriff Unbefugter auf Daten und Inhalte nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann.

Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an den Transporteur gemäß Art. 8/20 EVHGB auf den Kunden über. Schadenersatzansprüche für während des Transports entstandene Schäden sind an den Transporteur zu richten.

Internet- und Intranetplattform

Die öbv betreibt die Internetplattform nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten und übernimmt daher insbesondere im Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internet keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Störungsfreiheit oder den unterbrechungsfreien, jederzeit abrufbaren Betrieb der gegenständlichen Plattform und ihrer Inhalte. Die öbv wird stets um die raschest mögliche Beseitigung von Störungen jeder Art bemüht sein. Die öbv ist zudem berechtigt, den Betrieb der Plattform in angemessener und zumutbarer Weise zu unterbrechen, soweit dies für interne Zwecke wie beispielsweise die Wartung oder die Einspeisung neuer Inhalte erforderlich ist.

Für die Qualität, Richtigkeit, Aktualität und/oder die Vollständigkeit von Informationen Dritter, soweit diese innerhalb der Plattform ausdrücklich als Informationen Dritter gekennzeichnet sind, wird von der öbv keine Haftung übernommen.

Jede Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Daten und Informationen dieser Plattform erwachsen, wird unabhängig von deren Ursachen außer im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schädigung der Teilnehmer/innen durch die öbv ausgeschlossen.

Die öbv übernimmt im Falle der unerlaubten Legung von Links keine Haftung für die verlinkten Websites und die dort vermittelten Informationen; für den Inhalt einer unerlaubt verlinkten Website ist ausschließlich der Inhaber der jeweilig verlinkten Website verantwortlich. Inhalte der Plattform, die nach Ansicht der öbv eine ehrenrührige, beleidigende oder einem gesetzlichen Verbot unterliegende Gesinnung widerspiegeln, eine mögliche Verletzung von Schutzrechten, wie etwa dem Marken- oder Urheberrechtschutz darstellen, oder in sonstiger rechtswidriger oder unangemessener Weise verwendet werden, müssen auf Verlangen der öbv sofort gelöscht werden. Bei Erlangung der Kenntnis von diesbezüglichen Rechtsverletzungen kann auch die öbv diese Inhalte umgehend von der Plattform entfernen.

Die öbv betreibt die Plattform nach dem jeweils aktuellen technischen Stand und ist stets bemüht, die Inhalte ihrer Webpräsenz virenfrei zu halten. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung für die Virenfreiheit der Plattform übernommen werden. Jeder Nutzer ist verpflichtet, vor dem Herunterladen von Informationen, Software und Dateien zum eigenen Schutz, aber auch zur Verhinderung einer Einschleusung von Viren auf die Plattform, für angemessene Sicherheitsvorkehrungen und den Einsatz angemessener Virenscanner bzw. sonstiger technischer Schutzvorkehrungen zu diesen Zwecken sorgen.
 
öbv-Publikations-Abo – CD
  Die öbv gibt für ihre Mitglieder ein öbv-Publikations-Abo auf CD heraus. Diese enthält den aktuellen Stand der Sammlung der Richtlinien, Merkblätter, Sachstandsberichte und Hefte der öbv.

Urheberrecht

Diese CD und die darauf befindlichen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwendung, der öbv vorbehalten. Der Bezieher des CD-Abonnements hat das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der elektronisch gespeicherten Texte im Rahmen der erworbenen Lizenz. Er trifft alle Maßnahmen, damit diese elektronisch gespeicherten Texte unbefugten Dritten nicht bekannt werden.

Abopreise

Mit Abschluss des Abos erklärt sich der Kunde mit der jährlichen Anpassung der Abo-Preise einverstanden. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Abopreises eintreten, dann ist ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der neue Abopreis zu entrichten. Während einer vereinbarten Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum der Vorauszahlung des Abo-Entgeltes ist der bekannt gegebene Abopreis garantiert.

Mindestbindedauer und Kündigung

Für ein Abo besteht eine Mindestbindedauer für 1 Jahr (im ersten Jahr von Eintritt in den Vertrag mindestens 12 Monate und darüber hinaus bis zum nächstfolgenden 28. Februar bzw. 31. August, anschließend verlängert sich das Abo automatisch jeweils um ein weiteres Jahr).
Eine Kündigung kann somit frühestens nach 1 Jahr und generell zum Ende der jeweiligen Abo-Laufzeit erfolgen, muss jedoch mindestens 2 Monate vor Ablauf der Abo-Laufzeit mit Wirksamkeit zum Monatsletzten bzw., wenn das Abo für einen längeren Zeitraum vorausbezahlt ist, frühestens mit Ende des bezahlten Zeitraums mitgeteilt werden. Es ist eine schriftliche Mitteilung (Fax oder Brief) an die öbv erforderlich.

öbv-Reader

Zum Öffnen, Lesen und Drucken der öbv-Publikationen muss der öbv-Reader, der sich auf der CD befindet, installiert werden. Eine Installation ist nur unter Windows 98SE, Windows 2000, Windows XP oder Windows 7 möglich. Zur Installation sind Administratorenrechte erforderlich (im Zweifel oder bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Systemadministrator). Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der Software öbv-Reader kann die öbv nicht die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen garantieren. Die öbv schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Software entstehen, aus. Die öbv-Reader-Software besitzt die Funktion der Aktualisierung (Update) über das Internet. Vorraussetzung ist hier eine ausreichende Datenleitung.

Aktivierung und Personalisierung

Um die Software öbv-Reader nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung und Aktivierung durch die öbv notwendig (Ausnahme: Clientinstallationen einer Serverlizenz). Bei der Aktivierung werden Identifikationsdaten des Rechners an die öbv übertragen. Diese werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Durch diese Aktivierung wird die Software im Rahmen der Lizenz nutzungsfähig. Die ausgedruckten Publikationen sind durch Aufdrucken des Namens oder der Firmenbezeichnung des Kunden personalisiert.

öbv-Publikations-Abos

Die CDs sind mit verschiedenen Berechtigungen, die sich im Leistungsumfang und in der Art der erlaubten Nutzung unterscheiden, erhältlich. Als Abonnent ist einmalig eine Grundversion zu erwerben und solange das Abonnement besteht, erhält der Abonnent automatisch die Updates. Das Abonnement endet bei Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen oder durch Kündigung (vgl. Mindestbindedauer und Kündigung).
Durch Kündigung endet der Abonnentenstatus. Ein neuerlicher Einstieg ist nur mit Bezug der Grundversion möglich. Die Stilllegung des Abonnements ist nicht möglich.

Lizenzen

Es werden verschiedene Lizenzen angeboten. Ein Wechsel zwischen den Lizenzen ist prinzipiell nicht vorgesehen, im Einzelfall können aber dementsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

1-Platzlizenz
Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Computer. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung).

Büro-Serverlizenz
Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Netzwerkrechnern des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist nur innerhalb einer Unternehmung (eine juristische Person). Die Abolizenz umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung).

Konzern-Serverlizenz
Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server und Installation der Clientversion auf sämtlichen Netzwerkrechnern je Unternehmung des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist innerhalb mehrerer Unternehmungen (mehrere juristischer Personen) möglich, sofern diese mehrheitlich im Eigentum des Kunden stehen. Die Aboversion umfasst die automatische Zusendung der Nachlieferungen (s.a. Mindestbindedauer und Kündigung).

5 Veranstaltungen der öbv

 
Liefer- und Zahlungsbedingungen
 
Die öbv ist bemüht, alle Anmeldungen zu Veranstaltungen sofort zu bearbeiten. Angegebene Teilnahmegebühren sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung fällig. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

Hat der Kunde 30 Kalendertage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, erfolgen weitere Anmeldungen nur per Vorauszahlung, weiters treten die Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger weiterer Voraussetzungen bedarf. Ab diesem Zeitpunkt werden Mahnkosten, gegebenenfalls die Kosten für Einschaltung eines Inkassobüros sowie Verzugszinsen in der banküblichen Höhe verrechnet. Bei Nichtangabe der UID-Nr. wird auch innerhalb der Europäischen Union USt. auf der Rechnung ausgewiesen.

Bei Zahlungsverzug eines Kunden hat dieser den Ersatz der zweckmäßigen jeweils gültigen Sätze für Mahn- und Inkassospesen zu tragen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges von unserem Unternehmen der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen entsprechend in Sinne des §1 Abs. 1 Z 16 BWG konzessionierte Inkassounternehmen übermittelt werden. Die betriebene Forderung erhöht sich um die damit verbunden Kosten.

Es gelten 12 % p. a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung beträgt EUR 3,63.
 
Stornobedingungen für Veranstaltungen der öbv, Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage
 
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also per Fax oder per E-Mail, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage beginnen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können.

Für eine Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 40,– an. Bei Rücktritt innerhalb des Zeitraumes zwischen dem jeweiligen Anmeldeschluss und 3 Werktagen vor der Veranstaltung müssen wir 50 % und innerhalb 2 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnahmebeitrages verrechnen. Bei Rücktritt am Veranstaltungstag sowie bei Nichterscheinen am ersten Tag der Veranstaltung oder danach wird ebenfalls der gesamte Teilnahmebeitrag verrechnet. Wir akzeptieren jedoch gerne – ohne Zusatzkosten – einen Ersatzteilnehmer.

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die öbv behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmeranzahl (Beteiligung) die Veranstaltung kurzfristig, spätestens 5 Werktage vor Beginn, abzusagen bzw. auf einen anderen Termin und Standort zu verlegen. Die Nominierung anderer Vortragender für die jeweilige Veranstaltung ist zulässig. Eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung wird angeboten bzw. werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der öbv sind daraus nicht abzuleiten.
 
Haftung, Schadenersatz, Haftungsausschuss
 
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die öbv, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Vortragenden werden von der öbv eingeladen. Die von Ihnen präsentierten Meinungen und getätigten Aussagen, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, müssen sich nicht unbedingt die Meinung der öbv darstellen.

Aus der Anwendung der bei der öbv erworbenen Kenntnisse sowie für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität von zur Verfügung gestellten Skripten, Beiträgen oder Foliensätzen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der öbv geltend gemacht werden. Die öbv übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte bzw. die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer (Kleidungsstücke, Wertgegenstände, …) inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der öbv, auch im Falle des Diebstahls, keine Haftung übernommen.

Die öbv behält sich Druckfehler in Veranstaltungsankündigungen vor.
 
Teilnahmebedingungen
 
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.
 
Ausschluss von einer Veranstaltung
 
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann die öbv Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen.
 
Besuchsbestätigung
 
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem der hiefür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 75%) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt worden ist. Sofern eine Prüfung (ein Test) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und die Prüfung (der Test) erfolgreich abgelegt wurde. Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung bzw. Zeugnisse und Leistungsbewertungen werden kostenlos ausgestellt.
 
Prüfungen
 
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter.
 
Skripten, Arbeitsunterlagen
 
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich in der Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt werden.
 
Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen
 
Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt € 16,-. Teilnahmebestätigungen sind kostenlos.
 
Teilnehmeranzahl
 
Die Teilnehmeranzahl bei unseren Seminaren ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
 
Teilnehmerbeitrag
 
Der Teilnehmerbeitrag schließt die Kosten für Teilnahme, Unterlagen und Verpflegung ein. Übernachtungen sind – wenn nicht anders angeführt – in den Gebühren nicht enthalten. Werden Veranstaltungen in mehreren Teilen geführt, so kann die Veranstaltung, wenn in der Beschreibung zur Bildungsveranstaltung nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist, nur als Ganzes gebucht werden. Die Möglichkeit zum Nachholen nicht besuchter Teile besteht nicht.

6 Datenverarbeitung und Datenschutz

 
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bedient sich die öbv einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

7 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

 
Für den Geschäftsverkehr mit in- und ausländischen Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zahlungs-, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend anderes vorsieht – Wien. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig sind. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

8 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 
Die öbv behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Für die einzelnen Geschäftsfälle gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Abänderung oder Ergänzung dieser AGB durch Kunden ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die öbv bestätigt worden ist.
Die jeweils aktuellen Bedingungen können bei der Vereinigung angefordert oder unter www.bautechnik.pro abgerufen werden.

 

Stand: Wien, im März 2020